PKV-Tarifwechsel: Versicherer darf Risikozuschläge erheben
Ein privater Krankenversicherer ist grundsätzlich berechtigt, beim PKV-Tarifwechsel von einem Tarif mit Pauschalprämie in einen Tarif mit Grundprämie für ein Basisrisiko einen individuellen Risikozuschlag zu erheben. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, 15.07.2015 - IV ZR 70/15) hervor.
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