OLG Frankfurt: Verwendung von Sparguthaben der Kinder durch die Eltern
Nach Trennung der Eltern hob die Mutter vom Sparbuch des gemeinsamen Kindes den vollen Betrag ab, um für die neue Wohnung Einrichtungsgegenstände, wie ein Kinderbett nebst Lattenrost, Kindersitz und Kinderschreibtisch u.v.m zu kaufen. Das Kind, vertreten durch den Vater, verlangt die komplette Summe zurück.
Weiterlesen auf: Rechtsindex - Patrick Kampa