Krankenversicherung: Beitragssatz bei bezahlter Freistellung ab 1. Oktober 2015
Bis zum 30. September 2015 wird der ermäßigte Beitragssatz in der Krankenversicherung angesetzt, wenn Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt werden. Doch ab 1. Oktober 2015 ist die Auswahl des korrekten Beitragssatzes davon abhängig, was nach der Freistellung passiert. Mehr zum Thema 'Beitragssatz'... Mehr zum Thema 'Freistellung von der Arbeit'... Mehr zum Thema 'Krankengeld'...
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