Kein Schadenersatz bei nicht nachgewiesener Kausalität zwischen Unfallereignis und Kfz-Schaden
Kann ein Geschädigter nicht nachweisen, dass der von ihm konkret beanspruchte Schaden nicht in Gänze oder zumindest ein abgrenzbarer Teil auf das in Rede stehende Ereignis zurückzuführen ist, steht ihm trotz nachgewiesenem Unfallereignis kein Anspruch auf Schadenersatz zu (So-Nicht-Unfall). Dies ist einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zu entnehmen (OLG Hamm, 10.03.2015 - 9 U 246/13).
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