Kaskoversicherung: Ein Gutachter zu wenig
Bei einem Vollkaskoschaden reicht es nicht, wenn der Autobesitzer einen eigenen Gutachter beauftragt und den Wagen reparieren lässt. Er muss auch der Versicherung Gelegenheit geben, das Auto zu begutachten – sonst muss sie nicht zahlen (Kammergericht Berlin, Az. 6 U 122/14). Meist sehen die Versicherungsbedingungen vor, dass der Kunde vor der Reparatur Weisungen des Versicherers einholen muss. Dazu gehört auch, dass sie einen eigenen Sachverständigen schicken darf.
Weiterlesen auf: Stiftung Warentest