Haftet ein Nachbar für Missgeschicke beim Blumengießen?
Im Rahmen einer unentgeltlichen Nachbarschaftshilfe ist die Haftung begrenzt. Wer gefälligkeitshalber im Haus nebenan einspringt (z.B. um den Garten zu gießen), haftet für einen dabei entstandenen (Wasser-)Schaden grundsätzlich nur dann, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
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