Flugbuchung: Gericht stoppt Opodo
Das Reiseportal Opodo muss eine irreführende Angebotspraxis für Reiseversicherungen ändern. Das entschied das Berliner Kammergericht (Az: 15 O 367/14). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Opodo hatte Onlinekunden die Versicherung mehrfach angeboten. Im ersten Schritt mussten sie für eine Ablehnung ausdrücklich auf den Reiseschutz verzichten und erklären, dass sie im Notfall alle Kosten selbst zahlen. Dann öffnete sich ein neues Fenster, in dem Opodo die Versicherung erneut anpries. Klickten Kunden dann auf den Button „Weiter“, schlossen sie den zuvor abgelehnten Versicherungsvertrag doch ab. Diese Praxis untersagte das Gericht. Es stellte zudem fest: Es müssen von Anfang an Endpreise inklusive aller Gebühren angegeben werden. Wird beispielsweise eine Servicepauschale erst im Lauf der Buchung berechnet, ist das unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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