Flug­buchung: Gericht stoppt Opodo

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Flug­buchung: Gericht stoppt Opodo

Das Reiseportal Opodo muss eine irreführende Angebots­praxis für Reise­versicherungen ändern. Das entschied das Berliner Kammerge­richt (Az: 15 O 367/14). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Opodo hatte Online­kunden die Versicherung mehr­fach angeboten. Im ersten Schritt mussten sie für eine Ablehnung ausdrück­lich auf den Reise­schutz verzichten und erklären, dass sie im Notfall alle Kosten selbst zahlen. Dann öffnete sich ein neues Fenster, in dem Opodo die Versicherung erneut anpries. Klickten Kunden dann auf den Button „Weiter“, schlossen sie den zuvor abge­lehnten Versicherungs­vertrag doch ab. Diese Praxis untersagte das Gericht. Es stellte zudem fest: Es müssen von Anfang an Endpreise inklusive aller Gebühren angegeben werden. Wird beispiels­weise eine Service­pauschale erst im Lauf der Buchung berechnet, ist das unzu­lässig. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
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