FG Pressemitteilung: Vertrauensschutz für Bauleistende
Der 15. Senat des FG Münster hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass bei fehlender Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) einer Inanspruchnahme des Bauleistenden Vertrauensschutzgesichtspunkte entgegen stehen können. Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'... Mehr zum Thema 'Reverse-Charge-Verfahren'... Mehr zum Thema 'Bauleistung'...
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