FG Baden-Württemberg: Vertreter für Pferde-Versicherungen kann Aufwendungen für eigene Pferde nicht als Betriebsausgaben absetzen
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat einem selbstständig tätigen Versicherungsvertreter den Abzug von Aufwendungen für von ihm gehaltene Pferde als Betriebsausgaben versagt. Auch wenn das Versicherungsbüro auf die Versicherung von Pferden spezialisiert sei, dürften die Aufwendungen für die Pferde den Gewinn nicht mindern. Denn der Versicherungsvertreter könne seine Leistungen auch ohne die Pferde erbringen. Es gebe keinen allgemein anerkannten Erfahrungssatz dahingehend, dass man nur mit eigenen Pferden Versicherungen für Pferde vermitteln kann (Urteil vom 06.05.2015, Az.: 1 K 3408/13). Weiterlesen
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