Der Außendienstmitarbeiter im Maklerbetrieb
Für größere Maklerbetriebe stellt sich die Frage, ob angestellte Außendienstmitarbeiter nicht pflegeleichter sind im Umgang als freie Handelsvertreter. Bei der Entscheidung für Angestellte wird jedoch vielfach nicht erkannt, dass diesen in Bezug auf die Provision die gleichen Rechte zustehen wie Handelsvertretern. Ebenso wird übersehen, dass Arbeitsgerichte bei der Inhaltskontrolle von Vertragsklauseln sehr viel rigoroser vorgehen als Zivilgerichte.
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