Bundesfinanzhof - Pflegeeltern erhalten Pflegegeld steuerfrei
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass Pflegeeltern Pflegegelder steuerfrei erhalten. Dies gilt es auch dann, wenn diese Gelder von einer Firma im Auftrag der öffentlichen Hand gezahlt werden. Leistungen, die eine privatrechtliche Institution für die Aufnahme von Pflegepersonen in einem Haushalt über Tag und Nacht gewähre, seien als Beihilfe zur Erziehung zu bewerten und damit als steuerfrei, stellten die Richter klar (Urteil vom 5. November 2014, AZ: 2014 VIII R weiterlesen
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