BMF: Dienstreise-Kaskoversicherung des Arbeitgebers für Kfz des Arbeitnehmers
Seit dem 1.1.2014 sind die pauschalen Kilometersätze für die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Rahmen von Auswärtstätigkeiten gesetzlich geregelt und gelten demzufolge unvermindert auch dann, wenn der Arbeitnehmer keine eigene Fahrzeug-Vollversicherung, sondern der Arbeitgeber eine Dienstreise-Kaskoversicherung für ein Kraftfahrzeug des Arbeitnehmers abgeschlossen hat. Mehr zum Thema 'Arbeitnehmer'... Mehr zum Thema 'Arbeitgeber'... Mehr zum Thema 'Dienstreise'... Mehr zum Thema 'Kfz'... Mehr zum Thema 'Kasko-Versicherung'...
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