BGH: Maßgeblicher Zeitpunkt für Bestimmung eines Bezugsrechts
BGB §§ 133 , 157 ; VVG § 159 Maßgeblicher Zeitpunkt bei der Bestimmung des Berechtigten für ein Bezugsrecht ist der Zeitpunkt dessen Festlegung, so dass bei der Bestimmung der «Ehefrau» als Bezugsberechtigter die damalige Ehefrau und nicht nach Scheidung und Wiederheirat die neue Ehefrau gemeint ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. BGH, Urteil vom 22.07.2015 - IV ZR 437/14 (OLG Frankfurt a. M.), BeckRS 2015, 13681 Weiterlesen
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