BGH: Eintritt des Pfändungsschutzes bei Umwandlung eines Versicherungsvertrags
VVG § 167 ; ZPO § 851c § 167 VVG schafft nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kein Gestaltungsrecht, sondern gibt dem Versicherungsnehmer nur einen Anspruch darauf, die Lebensversicherung in eine Versicherung umzuwandeln, welche die Kriterien des § 851c Abs. 1 ZPO erfüllt. Pfändungsschutz nach § 851c ZPO bestehe auch bei einem Umwandlungsverlangen eines Versicherungsnehmers gemäß § 167 VVG erst dann, wenn sämtliche der in § 851c ZPO geregelten Voraussetzungen im Zeitpunkt der Pfändung vorliegen. BGH, Urteil vom 22.07.2015 - IV ZR 223/15 (OLG Stuttgart), BeckRS 2015, 14058 Weiterlesen
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