BGH: Anspruch auf deliktischen Schadenersatz bei weiterfressenden Mängeln einer mangelhaften Kaufsache (09.09.2015)
Der Käufer einer mangelhaften Sache kann einen deliktischen Schadenersatz geltend machen, wenn aufgrund eines fehlerhaften Einzelteils die gesamte Sache beschädigt wird (sog. weiterfressender Mangel). Liegt der Schaden jedoch nur darin, dass der Sache aufgrund ihrer Mangelhaftigkeit weniger Wert zukommt, so greift vorrangig das vertragliche Gewährleistungsrecht. Deliktische Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. (BGH, Urteil vom 18.01.1983 - VI ZR 310/79)
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