Auffahren auf einen bereits zehn bis fünfzehn Sekunden stehenden Bus führt zur alleinigen Schadens­ersatz­pflicht des Auffahrenden (28.09.2015)
Das Landgericht Trier hat entschieden, dass ein Traktorfahrer, der auf einen bereits zehn bis fünfzehn Sekunden auf der Fahrbahn stehenden Omnibus auffährt, verpflichtet ist, dem Busunternehmen den kompletten Schaden zu ersetzen. (LG Trier, Urteil vom 04.08.2015 - 1 S 51/15)
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