Wohngebäudeversicherung: Nasse Wand in Duschecke – muss die Versicherung zahlen?
Ist eine nasse Wand über einer Dusch- oder Wannenecke ein von der Versicherung abgedeckter Leitungswasserschaden oder nicht versicherter Schwammschaden? Das Schleswig-Holsteinische OLG entschied pro geschädigtem Hausbesitzer. Mehr zum Thema 'Versicherung'...
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