Werkstattbindung bei Kfz-Versicherung und dennoch frei gewählte Werkstatt
Werkstattbindung besagt, dass Fahrzeuge bei einem Kaskoschaden in einer Partnerwerkstatt der KFZ-Versicherung repariert werden müssen. Was ist aber, wenn die Vertragswerkstatt einen Termin erst in einem Monat bieten kann und man dann eine frei gewählte Werkstatt mit den gleichen Stundensätzen beauftragt?
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