Vollstreckung: Haftbefehl bei Verweigerung der Betriebsprüfung
Verweigert ein Arbeitgeber die Betriebsprüfung, kann die Deutsche Rentenversicherung (DRV) diese "mit Druck" durchsetzen. Allerletzte Maßnahme kann ein vom Sozialgericht erlassener Haftbefehl sein, wie ein aktueller Fall vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg zeigt. Mehr zum Thema 'Betriebsprüfung'...
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