Voll­kasko­versicherung: Kein Geld für Crash mit …

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Voll­kasko­versicherung: Kein Geld für Crash mit eigenem Anhänger

Beschädigt ein Anhänger das Fahr­zeug, das ihn zieht, gibt es dafür selbst aus der Voll­kasko­versicherung kein Geld. Die Policen schließen „Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahr­zeug“ in den Bedingungen meist vom Schutz aus. Unter einem „gezogenen Fahr­zeug“ sei nicht nur ein anderes Auto zu verstehen – etwa beim Abschleppen –, sondern auch der Anhänger, urteilte der Bundes­gerichts­hof (Az. IV ZR 128/14). In dem Fall hatte sich beim Rangieren der Anhänger verdreht und den hinteren Kotflügel des Autos einge­drückt. Die Reparatur muss der Besitzer selbst bezahlen.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
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