Vollkaskoversicherung: Kein Geld für Crash mit eigenem Anhänger
Beschädigt ein Anhänger das Fahrzeug, das ihn zieht, gibt es dafür selbst aus der Vollkaskoversicherung kein Geld. Die Policen schließen „Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug“ in den Bedingungen meist vom Schutz aus. Unter einem „gezogenen Fahrzeug“ sei nicht nur ein anderes Auto zu verstehen – etwa beim Abschleppen –, sondern auch der Anhänger, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 128/14). In dem Fall hatte sich beim Rangieren der Anhänger verdreht und den hinteren Kotflügel des Autos eingedrückt. Die Reparatur muss der Besitzer selbst bezahlen.
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