Urteil zur bAV: Wann ein Unternehmen die Betriebsrenten nicht erhöhen muss
Wenn ein Unternehmen es sich nicht leisten kann, die Betriebsrente seiner ehemaligen Arbeitnehmer zu erhöhen, muss es das nicht tun. Das gilt auch dann, wenn der Ex-Arbeitgeber seine wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit durch Fehlverhalten selbst verschuldet hat.
Weiterlesen auf: Das Investment Fonds & Friends Verlagsgesellschaft mbH