Urteil zur bAV: Wann ein Unternehmen …

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Urteil zur bAV: Wann ein Unternehmen die Betriebsrenten nicht erhöhen muss

Urteil zur bAV: Wann ein Unternehmen die Betriebsrenten nicht erhöhen muss © Fineas / Fotolia.com

Wenn ein Unternehmen es sich nicht leisten kann, die Betriebsrente seiner ehemaligen Arbeitnehmer zu erhöhen, muss es das nicht tun. Das gilt auch dann, wenn der Ex-Arbeitgeber seine wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit durch Fehlverhalten selbst verschuldet hat.

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