Urteil des OLG Köln zur PKV: Ohne Diagnose muss der Krankenversicherer nicht zahlen
Ein Patient leidet an Rückenschmerzen und wird behandelt. Weil aber nicht klar ist, woher die Schmerzen kommen, muss der private Krankenversicherer die Kosten für die Behandlung nicht bezahlen, so ein Urteil des OLG Köln.
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