Unwirksame Renovierungsklausel: Kein Schadensersatz für Schönheitsreparaturen während der Mietzeit
Zahlreiche Renovierungsklauseln sind unwirksam. Aber renoviert ein Mieter während der Mietzeit, obwohl er dazu nicht verpflichtet war, hat er keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten. Schließlich ist er derjenige, der von der Verschönerung der Wohnung profitiert.
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