Unfallschadensregulierung | Beilackierung gemäß Gutachten erstattungsfähig
Wenn der Sachverständige in seinem Schadengutachten die Beilackierung zur Vermeidung von Farbunterschieden als notwendig kalkuliert hat, gehören die Kosten dafür zum – auch fiktiv abgerechneten – Schadenersatz. Das hat das AG Stuttgart-Bad Cannstatt klargestellt.
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