Steuer­vergüns­tigung: Vorteil mit Alters­vorsorge

Steuer­vergüns­tigung: Vorteil mit Alters­vorsorge

Arbeitnehmer müssen ihre betriebliche Alters­versorgung, in die sie steuerfrei einge­zahlt haben und die sie als Einmalbetrag bei Renten­beginn erhalten, nur ermäßigt nach der sogenannten Fünf­telregelung versteuern. Das gilt, wenn die Einkünfte mit der Auszahlung höher ausfallen als während der Berufs­tätig­keit, entschied das Finanzge­richt Rhein­land-Pfalz (Az. 5 K 1792/12, Revision zum Bundes­finanzhof zugelassen).

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