Steuervergünstigung: Vorteil mit Altersvorsorge
Arbeitnehmer müssen ihre betriebliche Altersversorgung, in die sie steuerfrei eingezahlt haben und die sie als Einmalbetrag bei Rentenbeginn erhalten, nur ermäßigt nach der sogenannten Fünftelregelung versteuern. Das gilt, wenn die Einkünfte mit der Auszahlung höher ausfallen als während der Berufstätigkeit, entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az. 5 K 1792/12, Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen).
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