Steuerstreit um eine betriebliche Altersversorgung
(verpd) Arbeitnehmer, die sich beim Eintritt in den Ruhestand für eine Kapitalabfindung ihrer betrieblichen Altersversorgung entscheiden, müssen diesen Betrag nur ermäßigt versteuern. Das geht aus einer vor Kurzem veröffentlichten Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hervor (5 K 1792/12).
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