Schranken des Maklerauftrags definiert
Für welche Deckungslücken muss ein Versicherungsmakler haften? Darüber hatten jetzt nordrhein-westfälische Richter zu entscheiden. Ihnen zufolge muss ein Makler grundsätzlich nicht die gesamte Absicherung seiner Kunden ungefragt umfassend prüfen.
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