Reparatur von Unfallwagen: BGH stoppt Trickserei bei Totalschäden
Autobesitzer müssen Unfallwagen mit Totalschaden genau so reparieren lassen, wie die Sachverständigen vorschreiben. So urteilt der Bundesgerichtshof. In dem verhandelten Fall hatte eine Frau unter anderem auf Zierleisten verzichtet.
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