Rente ab 63: Kein Recht zum Renten-Hopping
(verpd) Rentner, die bereits eine Altersrente mit Abschlägen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme beziehen, können nicht in die zum 1.7.2014 eingeführte abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte wechseln.
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