Privatnutzung des Firmenwagens: Ein-Prozent-Regelung wird immer für den vollen Monat gerechnet
Die Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung führt zu einem lohnsteuerbaren Nutzungsvorteil, der regelmäßig nach der Ein-Prozent-Regelung bewertet wird. Eine taggenaue Berechnung des geldwerten Vorteils ist nicht zulässig, hat das Finanzgericht Baden-Württemberg geurteilt. Mehr zum Thema 'Dienstwagen'...
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