OLG Hamm zu fliegendem Holzstück auf der Straße: Niemand haftet für unabwendbares Ereignis
Ein Holzstück wird auf die Fahrbahn geschleudert - und dennoch haftet niemand dafür. Bei umfangreichen Mäharbeiten am Straßenrand müsse man nur zumutbare Sicherheitsvorkehrungen beachten und in diesem Fall hätten sie ausgereicht.
Weiterlesen auf: Legal Tribune ONLINE