OLG Hamm: Haftung von Versicherungsmaklern bei beschränktem Maklerauftrag
VVG §§ 59 , 63 Satz 1 Aus der Sachwalter-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergibt sich «zugunsten» des Versicherungsmaklers, dass sich der Maklerauftrag in der Regel nur auf das von seinem Kunden ihm zur Prüfung oder Optimierung aufgegebene Risiko beziehungsweise Objekt bezieht. Hingegen besteht grundsätzlich keine Verpflichtung des Versicherungsmaklers, die gesamte Versicherungssituation des Kunden ungefragt einer umfassenden Prüfung zu unterziehen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. OLG Hamm, Urteil vom 21.05.2015 - 18 U 132/14 (LG Bielefeld), BeckRS 2015, 12435 Weiterlesen
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