OLG Dresden: Kein Schadensersatz für Hauseigentümer in Nünchritz nach Überflutungen
Das Oberlandesgericht Dresden hat die Berufung mehrerer durch das Hochwasser 2013 betroffener Eigenheimbesitzer zurückgewiesen und vorgebrachte Schadenersatzansprüche verneint. Der beklagten Gemeinde Nünchritz sei bei der Aufstellung des Bebauungsplanes im Jahr 1997 keine schuldhafte Pflichtverletzung vorzuwerfen (Urteil vom 26.08.2015, Az.: 1 U 76/15). Weiterlesen
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