Nicht den Insolvenzschutz der Altersversorgung verschenken
Wenn Geschäftsführern und leitenden Angestellten ihre betriebliche Altersversorgung (bAV) als Pensionszusage beziehungsweise Direktzusage versprochen wurde, reicht in den meisten Fällen das vorhandene Rückdeckungsvermögen zur Finanzierung der Altersleistungen nicht aus.
Weiterlesen auf: Springer Gabler / Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH - Versicherungsmagazin