Lebensversicherung | Steuerpflicht von Zinsen nach Teiltilgung eines Darlehens
Ein Darlehen, das durch eine Lebensversicherung besichert wird, wird steuerschädlich verwendet, wenn es ursprünglich als Teil eines Gesamtfinanzierungskonzepts neben anderen Fremdmitteln zum Kauf von zwei begünstigten Doppelhaushälften verwendet wurde und nach Veräußerung einer Doppelhaushälfte dieser Teil der Darlehenssumme nicht unter Einsatz des Veräußerungserlöses getilgt wird. Das hat der BFH entschieden.
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