Kündigung eines Bestattungsvertrags: Stornopauschale von sieben Prozent zu hoch
Wer eine private Sterbegeldversicherung bei einem Bestattungsunternehmen vorzeitig kündigt, muss in der Regel einen pauschalen Schadensersatz leisten. Sieben Prozent der Versicherungssumme sind allerdings zu viel.
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