Kein erhöhter Elternunterhalt für staatlich verschuldete Pflegeversicherungslücke
Hat das Sozialamt es seinerzeit bei Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes abgelehnt, für einen Sozialhilfeberechtigten die Pflegeversicherungskosten zu übernehmen, kann später von den unterhaltspflichtigen Kinder nicht verlangt werden, dass diese für den Ausfall der Versicherungsleistung aufkommen. Das ist laut Bundesgerichtshof eine unbillige Härte.
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