Impressum vergessen: So verstoßen Vermittler auf Facebook & Co. nicht gegen das Wettbewerbsrecht
Wer den Kunden über seinen Vermittlerstatus, Kontaktdaten und ähnliches nicht informiert, riskiert eine Abmahnung. Das gilt auch für soziale Medien, meint Björn Fleck. Der Rechtsexperte und Buchautor erklärt, worauf Vermittler bei ihrem Facebook- und Xing-Auftritt achten müssen.
Weiterlesen auf: Das Investment Fonds & Friends Verlagsgesellschaft mbH