Haftung für Webseitenbetreiber
Aus Gomopa Der Admin-C ist für die DENIC der administrative Ansprechpartner einer Domain und als Bevollmächtigter des Domaininhabers befugt, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden. Bei Domaininhabern mit Sitz im Ausland ist der Admin-C zugleich der inländische Empfangsbevollmächtigte und als solcher notwendige Voraussetzung für die Registrierung einer .de-Domain. Da ausländische Domaininhaber bei Rechtsstreitigkeiten […]
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