Grober Befunderhebungsfehler: OLG Hamm spricht 200.000 Euro Schmerzensgeld für Verlust beider Nieren zu
Das Oberlandesgericht Hamm hat einer jugendlichen Patientin, die aufgrund eines groben Befunderhebungsfehlers ihrer Hausärztin beide Nieren verlor, dialysepflichtig geworden ist und sich 53 Folgeoperationen, darunter zwei erfolglosen Nierentransplantationen, unterziehen musste, ein Schmerzensgeld von 200.000 Euro zugesprochen (Urteil vom 03.07.2015, Az.: 26 U 104/14 , BeckRS 2015, 13000 ). Weiterlesen
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