Der Erfüllungsausschluss - Ein Damoklesschwert in der betrieblichen Haftpflichtversicherung
Gemäß Ziffer 2.1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) - Musterbedingungen des GDV (Stand: Januar 2015) "besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche, auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, ...auf Schadensersatz statt der Leistung,...wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatzleistungen". Ob eine vertragliche Erfüllungsleistung im Sinne der Klausel vorliegt, beurteilt sich nämlich allein danach, ob der Geschädigte sein unmittelbares Interesse an einem vertraglich geschuldeten Leistungsgegenstand geltend macht.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24