BMAS hilft Versorgungsberechtigten im Insolvenzfall
Schon lange ärgerte es Versorgungsberechtigte im Falle der Insolvenz ihrer Firma, dass bei kongruent rückgedeckten Modellen (Unterstützungskasse/Pensionszusage) zwar grundsätzlich der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) eintritt. Dabei verwertet der PSV die Rückdeckungsversicherung und richtet eine neue Versicherung über das PSV-Konsortium ein. Der Nachteil: Der Versorgungsberechtigte nimmt nicht mehr an der Wertentwicklung der Rückdeckungsversicherung in der Anwartschafts- und Leistungsphase ein (der PSV kennt grundsätzlich keine Rentenanpassung). Will er weiter seine Altersversorgung ausbauen, muss er zu neuen ungünstigeren Rechnungsgrundlagen neu beginnen. Das war für alle Beteiligten unbefriedigend.
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