„BGH-Urteil gilt auch für Antragsmodell-LV“
In der vorigen Woche stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar, wie bei der Rückabwicklung von nach dem Policenmodell abgeschlossenen Lebensversicherungen abgerechnet werden muss. Dieses Urteil gilt womöglich auch für später abgeschlossene Versicherungen.
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