BGH ruft EuGH an: Deutsche Gerichte für Ausgleichsansprüche wegen Flugverspätung auf ausländischer Teilstrecke eines mehrgliedrigen Fluges zuständig?
Der Europäische Gerichtshof soll klären, ob Passagiere bei mehrgliedrigen Flügen Ausgleichsansprüche wegen einer Flugverspätung auf einer ausländischen Teilstrecke (hier: Paris – Helsinki) vor deutschen Gerichten geltend machen können. Dies hat der Bundesgerichthof mit Beschluss vom 18.08.2015 entschieden und dem EuGH Fragen zur Auslegung der Brüssel-I-Verordnung vorgelegt (Az.: X ZR 2/15). Weiterlesen
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