Betriebsübergabe: Beratungskosten sind keine Betriebsausgaben
Gerade für Familiengesellschaften ist es im Interesse aller Beteiligten, das Rechtsberatungs-, Steuerberatungs- und Beurkundungskosten bei einer Betriebsübergabe als Betriebsausgabe der Gesellschaft behandelt werden. Leider macht der BFH da nicht mit.
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