Betriebskostenabrechnung: Wer die Nachzahlung wegen vager Bedenken nicht leistet, muss mit Kündigung rechnen
Leistet ein Mieter eine berechtigte Betriebskostennachzahlung in Höhe von zwei Monatsmieten nicht, darf der Vermieter fristlos kündigen. Allgemeine Bedenken gegen die Richtigkeit der Abrechnung können das nicht verhindern. So das Landgericht Berlin.
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