Betriebshaftpflicht deckt Regressforderungen
Im Bauhandwerk passiert es immer wieder, dass Sozialversicherungsträger Betriebsinhaber oder leitende Angestellte nach Arbeitsunfällen in Regress nehmen. Entgegen weit verbreiteten Informationen sind diese Regressforderungen über die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt.
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