Bestandspflegeprovision auch für ausscheidenden Vertreter
Ein Versicherungsvertreter hat auch nach einer Kündigung Anspruch auf die Bestandspflegeprovision in voller Höhe. Das hat das Landgericht (LG) Köln entschieden (AZ 4 O 355/14). Wenn die Prämienzahlung des Kunden eingegangen ist, sei von der Versicherungsgesellschaft die Provision zu zahlen. weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote Verlag UG (haftungsbeschränkt)