BAG kippt "Spätehenklausel" in Hinterbliebenenversorgung wegen Altersdiskriminierung
Eine sogenannte Spätehenklausel, die als zusätzliche Voraussetzung für die Zahlung einer Witwen-/Witwerrente aus einer betrieblichen Altersversorgung festlegt, dass der versorgungsberechtigte Mitarbeiter die Ehe vor der Vollendung seines 60. Lebensjahres geschlossen hat, ist unwirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Die Klausel beinhalte eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung wegen des Alters (Urteil vom 04.08.2015, Az.: 3 AZR 137/13). Weiterlesen
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