Autoversicherung: Keine Tricks nach dem Totalschaden
Die Abrechnung von Totalschäden nach einem Unfall ist eine komplizierte Sache. Der Bundesgerichtshof hat die Regeln jetzt noch einmal klargestellt. Danach gilt: Lässt ein Autobesitzer nach einem Totalschaden seinen Wagen reparieren, darf die Werkstattrechnung höchstens 30 Prozent über dem Wagenwert liegen. Der Besitzer darf nicht auf die Reparatur einiger Teile verzichten, um unter der 30-Prozentgrenze zu bleiben. Er muss den Vorgaben des Unfall-Gutachtens folgen.
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